Allgemeine Geschäftsbedingungen der fairtrag GmbH für
Mobilfunkdienstleistungen (Postpaid-/Laufzeitverträge), Stand: Februar 2024
Hinweis:
Dieses Dokument enthält u.a. gesetzliche Pflichtinformationen nach dem Telekommunikationsgesetz. Bitte lesen Sie es sich vor Abgabe Ihrer Vertragserklärung sorgfältig durch und bewahren es auf.
fairtrag GmbH bietet Ihnen neben Tarifen mit einer Mindestlaufzeit von 24 Monaten auch Tarife mit einer Mindestlaufzeit von nur einem Monat an
(„Flex-Verträge“). Alle Informationen zu den verfügbaren Flex-Tarifen sind der Preisliste unter fairtrag24.com zu entnehmen.
1. Geltungsbereich/ Vertragspartner
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für das Vertragsverhältnis zwischen fairtrag GmbH und dem Kunden über die vertraglichen Leistungen.
1.2 Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht und zwar auch dann nicht, wenn fairtrag GmbH diesen Geschäftsbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrages
Soweit nicht abweichend vereinbart, kommt der Vertrag durch Antrag des Kunden und Annahme durch fairtrag GmbH zustande. fairtrag GmbH kann den Antrag des Kunden auch durch Bereitstellung der beauftragten Leistung (z.B. Freischaltung der codierten SIM-Karte) annehmen.
3. Leistungen von fairtrag GmbH
3.1 Art und Umfang der vertraglichen Leistungen ergeben sich aus der Leistungsbeschreibung, der Tarifpreisliste für Mobilfunk-Postpaid sowie
ggf. aus den sonstigen Vereinbarungen der Vertragspartner.
3.2 fairtrag GmbH ist in der Wahl der technischen Mittel zur
Erbringung der vereinbarten Leistungen frei, soweit diese nicht vertraglich vereinbart wurden. Zu diesen technischen Mitteln gehören beispielsweise Infrastrukturen, Plattformen, Übertragungstechnologien und -protokolle sowie Benutzeroberflächen. fairtrag GmbH ist berechtigt, jederzeit Änderungen dieser technischen Mittel vorzunehmen, wenn hierdurch die vertraglichen Leistungspflichten von fairtrag GmbH gegenüber dem Kunden nicht verändert werden.
Für Änderungen der vertraglichen Leistungspflichten von fairtrag GmbH gegenüber dem Kunden gelten die Regelungen in Ziffern 11.2 – 11.4.
3.3 fairtrag GmbH kann eine überlassene SIM-Karte aus wichtigem Grund, z.B. aufgrund notwendiger technischer Änderungen, gegen eine
Ersatzkarte austauschen.
3.4 fairtrag GmbH ist berechtigt, Dritte (Subunternehmer) mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
3.5 Für einen Zeitraum von 90 Tagen nach erstmaliger Freischaltung der fairtrag GmbH-Mobilfunkkarte(n) sind Verbindungen zu 0900-
sowie 0137-Rufnummern grundsätzlich gesperrt. Nach Ablauf des Zeitraums entfällt diese Sperre automatisch, wenn kein vom Kunden zu vertretender Grund für eine weitere (teilweise) Sperre besteht. Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Einrichtung der in dieser Ziffer 3.5 geregelten automatischen Sperre. Baut der Kunde während des oben genannten Zeitraums Verbindungen zu 0900- und/oder
0137-Rufnummern auf, so ist er zur Zahlung der entsprechenden Entgelte verpflichtet. Die vorgenannten Rufnummern bzw. Rufnummernbereiche können indes auf Wunsch des Kunden gesperrt werden.
4. Pflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, die vereinbarten Entgelte fristgerecht zu zahlen. Der Kunde hat auch diejenigen Entgelte zu zahlen, die
durch eine Nutzung der vertraglichen Leistungen durch Dritte angefallen sind, soweit nicht der Kunde nachweist, dass ihm die Inanspruchnahme der Leistungen durch den Dritten nicht zugerechnet werden kann. Im Falle des Verlustes der SIM-Karte gilt dies nur bis zum Eingang der Verlustmeldung des Kunden bei fairtrag GmbH gemäß Ziffer 4.3b.
4.2 Der Kunde ist weiter verpflichtet, seine persönlichen Passwörter und Zugangskennungen wie z.B. die PIN (Personal Identification
Number), PUK (Personal Unlocking Key) oder PKK (persönliche Kundenkennzahl) geheim zu halten und unverzüglich zu ändern bzw. ändern zu lassen, wenn der begründete Verdacht besteht, dass nicht berechtigte Dritte davon Kenntnis erlangt haben.
4.3 Der Kunde ist verpflichtet, fairtrag GmbH unverzüglich
mitzuteilen, wenn:
a) sich sein Name (bei Unternehmen auch bei Änderungen der
Firma), sein Wohn- bzw. Geschäftssitz, seine Rechnungsanschrift, seine
Bankverbindung oder eine angegebene E-Mail-Adresse ändert.
b) er seine SIM-Karte verliert oder diese auf sonstige Weise
abhanden kommt. Der Kunde kann seine Mitteilung entweder telefonisch gegenüber
der Kundenbetreuung von fairtrag GmbH abgeben oder die SIM-Karte selbst im
Online-Kundencenter sperren.
4.4 Der Kunde darf die Leistungen von fairtrag GmbH nicht
missbräuchlich nutzen, insbesondere:
a) keine sitten- oder gesetzeswidrigen Inhalte verbreiten,
nicht gegen strafrechtliche Vorschriften oder Vorschriften zum Schutz der
Jugend verstoßen und keine Rechte Dritter verletzen, keine rechts- oder
sittenwidrigen Inhalte abrufen, speichern, Dritten zugänglich zu machen, auf
Angebote mit solchen Inhalten hinweisen oder Verbindungen zu solchen Seiten
bereitstellen (z.B. Hyperlinks). Es wird darauf hingewiesen, dass die
unaufgeforderte Übersendung von Informationen und Leistungen, z.B. unerwünschte
und unverlangte Werbung per E-Mail, SMS, Fax oder Telefon, unter bestimmten
Umständen gesetzlich verboten ist,
b) weder entgeltlich noch unentgeltlich Telekommunikations-
oder Telemediendienste gegenüber Dritten anbieten, insbesondere auch keine
WLAN/ WiFi-HotSpots („Tethering“) zur (Mit-) Nutzung durch Dritte zu öffnen,
c) nicht für den Einsatz in Vermittlungs-
Zusammenschaltungs- und Übertragungssystemen, die dazu dienen Sprach- oder
Datenverbindungen oder Nachrichten eines Dritten an einen anderen Dritten ein-
oder weiterzuleiten (z.B. SIM-Boxing).
4.5 Mobilfunkdienstleistungen, die dem Kunden unabhängig von
der konkreten Abnahmemenge zu einem Pauschalpreis zur Verfügung gestellt werden
(z.B. Flatrate, Volumenpaket, feste Kostenobergrenze), dürfen:
a) nicht zur Herstellung dauerhafter Sprach- oder
Datenverbindungen im Sinne einer Standleitung genutzt werden,
b) nicht zur Herstellung von Verbindungen genutzt werden,
bei denen der Kunde oder ein Dritter aufgrund der Verbindung oder der Dauer der
Verbindung Zahlungen oder andere vermögenswerte Gegenleistungen erhält oder
erhalten soll,
c) nicht für den automatisierten Datenaustausch zwischen
Endgeräten (machine-to-machine, M2M) genutzt werden, es sei denn, fairtrag GmbH
hat dies zuvor ausdrücklich und schriftlich gestattet,
d) im Fall von Sprachverbindungen nur für selbst gewählte
Verbindungen zur direkten Kommunikation mit einem anderen Teilnehmer genutzt
werden und die Erstellung und der Versand von SMS dürfen nur durch persönliche,
händische Eingabe des Nutzers über das Endgerät erfolgen; es dürfen insoweit
weder für die Erstellung, noch für den Versand von SMS automatisierte Verfahren
(z.B. Apps) genutzt werden, die eine systemgesteuerte Kommunikation an eine
Vielzahl von Teilnehmern (z.B. SMS-Massenversand, Bulk-SMS, Spam) ermöglichen.
4.6 Etwaige zusätzliche tarif- oder produktspezifische
unzulässige Nutzungen sind in der Tarifpreisliste für Mobilfunk-Postpaid
geregelt.
4.7 Soweit der begründete Verdacht besteht, dass die
Leistungen missbräuchlich, insbesondere unter Verstoß gegen Ziffer 4.4, 4.5
oder Regelungen in der Tarifpreisliste für Mobilfunk-Postpaid genutzt werden,
ist fairtrag GmbH berechtigt, die zur Unterbindung des Missbrauchs
erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen und/oder das Vertragsverhältnis nach
Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen außerordentlich zu kündigen. Sonstige
Ansprüche von fairtrag GmbH wegen Pflichtverletzungen des Kunden bleiben
unberührt.
5. Zahlung/ Rechnungsstellung/ Aufrechnung
5.1 Die vom Kunden an fairtrag GmbH zu zahlenden Preise
bestimmen sich nach der geltenden Tarifpreisliste für Mobilfunk-Postpaid. Die
berechneten Entgelte sind mit Zugang der Rechnung ohne Abzug zur Zahlung fällig
und müssen spätestens am zehnten Tag nach Zugang der Rechnung gutgeschrieben
sein.
5.2 Monatlich berechnete nutzungsunabhängige Entgelte sind
beginnend mit dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung anteilig für den Rest
des Monats zu zahlen; Entsprechendes gilt bei Beendigung des Vertrages.
5.3 fairtrag GmbH stellt dem Kunden die
Mobilfunkdienstleistungen grundsätzlich monatlich in Rechnung. Rechnungen
können unberechnete Beträge aus den Vormonaten enthalten. Im Falle geringer
Rechnungsbeträge behält fairtrag GmbH sich vor, Rechnungen in größeren
Abständen zu stellen. Bestehen mehrere Verträge mit dem Kunden, kann fairtrag
GmbH die Leistungen in einer einheitlichen Rechnung abrechnen.
5.4 Der Kunde erhält Rechnungen in elektronischer Form in
einem passwortgeschützten elektronischen Rechnungspostfach oder -ausgenommen
bei Vertragsschluss über das Internet -wahlweise auch per Post. Über den
Eingang einer neuen Rechnung im Rechnungspostfach wird der Kunde per E-Mail
und/oder per SMS informiert.
5.5 Die berechneten Entgelte werden standard
mäßig im SEPA Basis-Lastschriftverfahren eingezogen. Der
Kunde ist verpflichtet, ein entsprechendes SEPA-Lastschriftmandat zu erteilen,
am Lastschriftverfahren teilzunehmen und für eine ausreichende Deckung des
betreffenden Abbuchungskontos zu sorgen. Über Höhe und Zeitpunkt des Einzuges
wird der Kunde in seiner Rechnung informiert. Der Einzug erfolgt frühestens 5
Werktage nach Zugang der Rechnung. Erfolgt der Einzug vom Konto eines Dritten,
wird der Kunde den Kontoinhaber unverzüglich nach Zugang der Rechnung über
Zeitpunkt und Höhe des angekündigten Lastschrifteinzuges informieren. Wird die
Lastschrift nicht eingelöst, kann fairtrag GmbH eine Kostenpauschale gemäß
Preisliste geltend machen, soweit der Kunde dies zu vertreten hat. Dem Kunden
steht der Nachweis frei, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich
niedriger als die Kostenpauschale ist.
5.6 Gegen Forderungen von fairtrag GmbH kann der Kunde nur
mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen.
Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes nur wegen
Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis zu.
5.7 Der Kunde kann Ansprüche und andere Rechte gegen
fairtrag GmbH aus diesem Vertrag, die nicht auf Geld gerichtet sind, nur nach
vorheriger Zustimmung von fairtrag GmbH auf Dritte übertragen. Die Zustimmung
von fairtrag GmbH zu der Übertragung gilt als erteilt, soweit bei fairtrag GmbH
kein schützenswertes Interesse an dem Ausschluss der Übertragung besteht oder
soweit berechtigte Belange des Kunden an der Übertragung das schützenswerte
Interesse von fairtrag GmbH an dem Ausschluss der Übertragung überwiegen. Dem
Kunden obliegt es, fairtrag GmbH rechtzeitig vor einer Übertragung auf diese
Übertragung hinzuweisen.
6. Beanstandungen
Der Kunde kann begründete Einwendungen gegen einzelne, in
der Rechnung gestellte Forderungen erheben. Die abgerechneten
nutzungsabhängigen Entgelte kann der Kunde innerhalb einer Frist von 8 Wochen
nach Zugang der Rechnung beanstanden. Das Unterlassen fristgerechter
Beanstandungen gilt als Genehmigung. fairtrag GmbH wird den Kunden in den
Rechnungen auf die Folgen einer unterlassenen rechtzeitigen Beanstandung
besonders hinweisen. Gesetzliche Ansprüche des Kunden bei Einwendungen nach
Fristablauf bleiben unberührt.
Hinweis: Soweit auf Wunsch des Kunden a) Verkehrsdaten nicht
gespeichert oder b) gespeicherte Verkehrsdaten gelöscht worden sind, trifft
fairtrag GmbH weder eine Nachweispflicht für die erbrachten
Verbindungsleistungen noch eine Auskunftspflicht für die Einzelverbindungen.
7. Vertragslaufzeit / Kündigung
7.1 Verträge ohne vereinbarte Mindestlaufzeit laufen auf
unbestimmte Zeit und können jederzeit mit einer Frist von 1 Monat gekündigt
werden.
7.2 Verträge mit einer vereinbarten Mindestlaufzeit können
mit einer Frist von 1 Monat zum Ende der Mindestlaufzeit gekündigt werden.
Erfolgt keine fristgerechte Kündigung, verlängert sich der Vertrag nach Ablauf
der Mindestlaufzeit automatisch auf unbestimmte Zeit und kann dann jederzeit
mit einer Frist vom 1 Monat gekündigt werden.
7.3 Das gesetzliche Kündigungsrecht aus wichtigem Grund
bleibt unberührt. Kündigt eine Partei das Vertragsverhältnis aus wichtigem
Grund, richten sich etwaige Schadensersatzansprüche nach den gesetzlichen
Bestimmungen.
7.4 Kündigt fairtrag GmbH eine gleichzeitig mit Abschluss
dieses Mobilfunkvertrages vereinbarte zusätzliche Option, die allein in der
besonderen Tarifierung von Leistungen besteht (z.B. Flatrate/ Pack) und deren
Vertragslaufzeit kürzer ist als die Laufzeit dieses Mobilfunkvertrages, gilt
Folgendes: Eine Kündigung nach Satz 1 wird dem Kunden mindestens 6 Wochen,
höchstens 2 Monate, bevor die Kündigung wirksam werden soll, auf einem
dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung wird der Kunde klar und
verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Kündigung sowie sein nachfolgend
beschriebenes Kündigungsrecht informiert. Der Kunde kann innerhalb von 3
Monaten ab Zugang der Mitteilung nach Satz 2 und 3 ohne Kosten und ohne
Einhaltung einer Kündigungsfrist die Kündigung des gesamten Mobilfunkvertrages
erklären. Der gesamte Mobilfunkvertrag kann durch die Kündigung des Kunden
frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Kündigung von fairtrag
GmbH nach Satz 1 wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des
Vertrages bleibt unberührt.
7.5 Jede Kündigung bedarf der Textform.
8. Sperre wegen Zahlungsverzuges
8.1 Unbeschadet anderer gesetzlicher Vorschriften darf
fairtrag GmbH eine Sperre des Sprach- und Internetanschlusses durchführen, wenn
der Kunde bei wiederholter Nichtzahlung und nach Abzug etwaiger Anzahlungen mit
Zahlungsverpflichtungen von mindestens 100 Euro in Verzug ist und fairtrag GmbH
die Sperre mindestens zwei Wochen zuvor schriftlich angedroht und dabei auf die
Möglichkeit des Kunden, Rechtsschutz vor den Gerichten zu suchen, hingewiesen
hat. Bei der Berechnung der Höhe des Betrags nach Satz 1 bleiben nicht
titulierte Forderungen, die der Kunde form- und fristgerecht und schlüssig
begründet beanstandet hat, außer Betracht. Ebenso bleiben nicht titulierte
bestrittene Forderungen Dritter außer Betracht. Dies gilt auch dann, wenn diese
Forderungen abgetreten worden sind.
8.2 Der Kunde bleibt im Falle der Sperre gemäß Ziffer 8.1
verpflichtet, die nutzungsunabhängigen Entgelte, insbesondere die monatlichen
Grundpreise (z.B. Grundgebühren, Pack-Preise) zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges bleibt unberührt.
9. Haftung von fairtrag GmbH
9.1 Soweit fairtrag GmbH als Anbieter von öffentlich
zugänglichen Telekommunikationsdiensten zum Ersatz eines Vermögensschadens oder
zur Zahlung einer Entschädigung auf Grundlage des Telekommunikationsgesetzes
gegenüber einem Kunden verpflichtet ist, ist die Haftung auf 12.500,- Euro je
Kunde begrenzt. Besteht die Schadensersatz- oder Entschädigungspflicht von
fairtrag GmbH wegen desselben Ereignisses gegenüber mehreren Kunden, ist die
Haftung auf insgesamt 30 Millionen Euro begrenzt. Übersteigt die Schadensersatz-
oder Entschädigungspflicht gegenüber mehreren Anspruchsberechtigten auf Grund
desselben Ereignisses die Höchstgrenze nach Satz 2, wird der Schadensersatz
oder die Entschädigung in dem Verhältnis gekürzt, in dem die Summe aller
Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche zur Höchstgrenze steht. Die
Haftungsbegrenzung nach den Sätzen 1 bis 3 gilt nicht, wenn die Schadensersatz-
oder Entschädigungspflicht durch ein vorsätzliches oder grob fahrlässiges
Verhalten von fairtrag GmbH herbeigeführt wurde, sowie für Ansprüche auf Ersatz
des Schadens, der durch den Verzug der Zahlung von Schadensersatz entsteht.
9.2 fairtrag GmbH haftet im Falle anderer Schäden als der
Vermögensschäden oder der Entschädigungen im Sinne von Ziffer 9.1, gleich aus
welchem Rechtsgrund,
a) unbeschränkt für jede vorsätzliche oder grob fahrlässige
Verursachung von Schäden;
b) unbeschränkt bei einer vorsätzlichen oder fahrlässigen
Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit;
c) unbeschränkt soweit fairtrag GmbH eine Haftung nach
zwingenden gesetzlichen Regelungen, insbesondere dem Produkthaftungsgesetz,
trifft;
d) unbeschränkt soweit fairtrag GmbH einen Mangel arglistig
verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat;
e) für sonstige fahrlässig verursachte Schäden, wenn diese
auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht von fairtrag GmbH
beruhen, der Höhe nach beschränkt auf die bei Vertragsschluss vorhersehbaren,
vertragstypischen Schäden. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren
Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst
ermöglicht und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet und
auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen kann. Vorhersehbare, vertragstypische
Schäden sind Schäden, die bei einem Vertrag der vorliegenden Art bei der
jeweiligen Pflichtverletzung von fairtrag GmbH typischerweise als Schaden zu
erwarten sind.
9.3 Für den Verlust von Daten haftet fairtrag GmbH bei
leichter Fährlässigkeit unter den Voraussetzungen und im Umfang dieser Ziffer 9
nur, soweit der Kunde seine Daten regelmäßig so gesichert hat, dass diese mit
vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
9.4 Soweit vorstehend nicht abweichend geregelt, ist die
Haftung von fairtrag GmbH ausgeschlossen.
9.5 Soweit die Haftung von fairtrag GmbH ausgeschlossen oder
beschränkt ist, gilt dies auch für deren Vertreter, Mitarbeiter und
Erfüllungsgehilfen.
9.6 Soweit fairtrag GmbH aufgrund einer Vorschrift des
dritten Teils des Telekommunikationsgesetzes dem Kunden eine Entschädigung zu
leisten hat oder dem Kunden nach den allgemeinen Vorschriften zum
Schadensersatz verpflichtet ist, ist diese Entschädigung oder dieser
Schadensersatz auf einen Schadensersatz von fairtrag GmbH gegenüber dem Kunden
aufgrund eines Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz, eine aufgrund des
Telekommunikationsgesetzes erlassene Rechtsverordnung,
eine aufgrund des
Telekommunikationsgesetzes in einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder
eine Verfügung der Bundesnetzagentur anzurechnen; ein Schadensersatz von
fairtrag GmbH gegenüber dem Kunden aufgrund eines Verstoßes gegen das
Telekommunikationsgesetz, eine aufgrund des Telekommunikationsgesetzes
erlassene Rechtsverordnung, eine aufgrund des Telekommunikationsgesetzes in
einer Zuteilung auferlegte Verpflichtung oder eine Verfügung der
Bundesnetzagentur ist auf die Entschädigung oder einen Schadensersatz nach den
allgemeinen Vorschriften anzurechnen.
10. Preisanpassungen
10.1 fairtrag GmbH ist bei Kostensteigerungen berechtigt und
bei Kostensenkungen verpflichtet, die auf der Grundlage dieses Vertrages zu
zahlenden Preise nach billigem Ermessen gemäß § 315 BGB der Entwicklung der
Gesamtkosten anzupassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind.
10.2 Die Gesamtkosten bestehen insbesondere aus Kosten für
Netzbereitstellung, Netznutzung und Netzbetrieb (z.B. für Technik, Netzzugänge
und Netzzusammenschaltungen, technischer Service), Kosten für die
Kundenverwaltung (z.B. für Kundenhotlines und -service-, Abrechnungs- und
IT-Systeme), Dienstleistungs- und Personalkosten und sonstigen Gemeinkosten
(z.B. für Verwaltung, Energie, Mieten, IT-Systeme), sowie hoheitlich
auferlegte, allgemeinverbindliche Belastungen, z.B. durch die Bundesnetzagentur
(jedoch keine Bußgelder o.ä.), soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die
Kosten der vertraglichen Leistung haben.
10.3 Eine Preiserhöhung kommt in Betracht und eine
Preisermäßigung ist vorzunehmen, wenn und soweit sich die für die
Preisberechnung maßgeblichen Gesamtkosten nach Abschluss des Vertrages erhöhen
oder absenken. Steigerungen bei einer Kostenart, z. B. den Kosten für die
Netznutzung, dürfen nur in deren Verhältnis zu den für die Preisberechnung
maßgeblichen Gesamtkosten berücksichtigt werden und nur soweit kein Ausgleich
durch etwaige rückläufige Kosten in anderen Bereichen, z. B. bei der
Kundenbetreuung, erfolgt. Bei Kostensenkungen sind die Preise entsprechend zu
ermäßigen, soweit diese Kostensenkungen nicht durch Steigerungen in anderen
Bereichen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. fairtrag GmbH wird bei der
Ausübung des billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung
so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren
Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen
mindestens im gleichen Umfang wirksam werden, wie Kostenerhöhungen.
10.4 Preiserhöhungen gem. Ziffern 10.1-10.3 werden dem
Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Preiserhöhung wirksam
werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung
wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der
Preiserhöhung informiert. Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach
Ziffer 10.5 zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und
verständlich informiert.
10.5 Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der
Mitteilung nach Ziffer 10.4 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteilte
Preiserhöhung ist unmittelbar durch Unionsrecht oder innerstaatlich geltendes
Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch die Kündigung frühestens zu dem
Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Preiserhöhung wirksam werden soll. Das
Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt unberührt.
10.6 Preisermäßigungen gem. Ziffern 10.1-10.3 werden dem
Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Preisermäßigung
wirksam werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser
Mitteilung wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der
Preisermäßigung informiert. Anlässlich einer Preisermäßigung besteht kein
Kündigungsrecht des Kunden. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages
bleibt unberührt.
10.7 Im Übrigen bleibt § 315 BGB unberührt.
11. Änderungen von AGB und Leistungen
11.1 fairtrag GmbH ist berechtigt, die AGB zu ändern, soweit
dies aus triftigem Grund erforderlich ist und durch die Änderung das
ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt, so dass
die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt vor, wenn
und soweit sich aus Entwicklungen nach Vertragsschluss, die fairtrag GmbH nicht
vorhersehen konnte und die von fairtrag GmbH weder herbeigeführt noch
beeinflussbar waren, nicht unerhebliche Schwierigkeiten bei der Durchführung
des Vertrages ergeben. Ein triftiger Grund liegt weiter vor, wenn und soweit
dies zur Beseitigung von nicht unerheblichen Schwierigkeiten bei der
Durchführung des Vertrages aufgrund von Regelungslücken erforderlich ist, die
nach Vertragsschluss entstanden sind. Eine Regelungslücke kann sich
insbesondere ergeben, wenn sich die Rechtsprechung zur Wirksamkeit von
Bestimmungen dieser AGB ändert oder eine Gesetzesänderung zur Unwirksamkeit
einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB führt.
11.2 fairtrag GmbH ist berechtigt, die vereinbarten
Leistungen zu ändern, wenn und soweit dies aus triftigem Grund erforderlich ist
und das ursprüngliche Verhältnis von Leistung und Gegenleistung gewahrt bleibt,
so dass die Änderung für den Kunden zumutbar ist. Ein triftiger Grund liegt
insbesondere vor, wenn die Änderung zur Anpassung an technische Neuerungen
(z.B. wegen geänderter Vorleistungsprodukte oder neuer technischer Standards)
oder aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben oder zur Wahrung der
Interoperabilität der Netze erforderlich ist.
11.3 Änderungen gem. Ziffer 11.1 und/oder 11.2 werden dem
Kunden mindestens 6 Wochen, höchstens 2 Monate, bevor die Änderung wirksam
werden soll, auf einem dauerhaften Datenträger mitgeteilt. In dieser Mitteilung
wird der Kunde klar und verständlich über Zeitpunkt und Inhalt der Änderung
informiert. Soweit dem Kunden ein Sonderkündigungsrecht nach Ziffer 11.4
zusteht, wird der Kunde in der Mitteilung auch hierüber klar und verständlich
informiert.
11.4 Der Kunde kann innerhalb von 3 Monaten ab Zugang der
Mitteilung nach Ziffer 11.3 ohne Kosten und ohne Einhaltung einer
Kündigungsfrist den Vertrag kündigen, es sei denn, die mitgeteilte Änderung ist
ausschließlich zum Vorteil des Kunden, rein administrativer Art ohne negative
Auswirkungen auf den Kunden oder unmittelbar durch Unionsrecht oder
innerstaatlich geltendes Recht vorgeschrieben. Der Vertrag kann durch die
Kündigung frühestens zu dem Zeitpunkt beendet werden, zu dem die Änderung
wirksam werden soll. Das Recht zur ordentlichen Kündigung des Vertrages bleibt
unberührt.
12. Gerichtsstand
Ist der Kunde Kaufmann oder hat er keinen allgemeinen
Gerichtsstand im Inland, ist München Gerichtsstand.
13. Weitere gesetzliche Pflichtinformationen
13.1 Rufnummernmitnahme/ Anbieterwechsel
a) Für die Mitnahme der Mobilfunkrufnummer des Kunden von
einem anderen Anbieter zu fairtrag GmbH muss der Kunde fairtrag GmbH mit der
Übernahme der Rufnummer beauftragen. Unabhängig von einer etwaig bestehenden
Vertragsbindung bei dem anderen Mobilfunkanbieter ist der Kunde jederzeit zur
Mitnahme seiner Mobilfunkrufnummer zu fairtrag GmbH berechtigt.
b) Der Kunde kann jederzeit, auch vor Ablauf der mit
fairtrag GmbH vereinbarten Vertragslaufzeit mit seiner, bei fairtrag GmbH
eingerichteten Mobilfunkrufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter wechseln.
Hierzu muss der Kunde den anderen Mobilfunkanbieter mit der Übernahme der
Mobilfunkrufnummer beauftragen. Der bestehende Vertrag der Kunden mit fairtrag
GmbH bleibt von der Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter unberührt.
Der Kunde ist daher weiter verpflichtet, die vereinbarten Entgelte bis zur
Beendigung des Vertrages mit uns zu zahlen. Auf Wunsch teilt fairtrag GmbH dem
Kunden nach Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter für den Vertrag
mit fairtrag GmbH eine neue Rufnummer zu. Der Auftrag des Kunden zur Mitnahme
der Rufnummer zu einem anderen Mobilfunkanbieter muss fairtrag GmbH spätestens
einen Monat nach Ende des Vertrages mit fairtrag GmbH zugehen.
c) Die Mitnahme der Rufnummer des Kunden (von fairtrag GmbH
zu einem anderen Anbieter oder von einem anderen Anbieter zu fairtrag GmbH) und
deren technische Aktivierung erfolgen an dem mit dem Kunden vereinbarten Tag,
spätestens innerhalb des folgenden Arbeitstages. Erfolgen die Mitnahme der
Rufnummer und deren technische Aktivierung nicht spätestens innerhalb des
folgenden Arbeitstages, kann der Kunde von dem Anbieter, der die Verzögerung zu
vertreten hat, eine Entschädigung in Höhe von 10 Euro für jeden Tag der
Verzögerung verlangen. Das Recht des Kunden, einen über die vorgenannte
Entschädigung hinausgehenden Schadensersatz zu verlangen, bleibt unberührt. Die
Entschädigung wird auf einen solchen Schadensersatz angerechnet; ein solcher
Schadensersatz wird auf die Entschädigung angerechnet.
13.2 Schlichtungsverfahren
Möchte der Kunde ein Schlichtungsverfahren gemäß § 68 TKG
einleiten, muss er hierzu einen Antrag an die Verbraucherschlichtungsstelle
Telekommunikation der Bundesnetzagentur, Postfach 80 01, 53105 Bonn richten.
Die Teilnahme an dem Schlichtungsverfahren ist freiwillig. Nähere Informationen
zum Sch
lichtungsverfahren und weitere Möglichkeiten, ein solches
Verfahren einzuleiten, finden Sie unter
www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Schlichtung/Schlichtung_TK/start.
13.3 Streitbeilegungsverfahren
fairtrag GmbH nimmt darüber hinaus nicht an
Streitbeilegungsverfahren vor anderen Verbraucherschlichtungsstellen gem. §§ 2,
36 VSBG teil.
13.4 Aktuelle Tarif- und Preisinformationen
Informationen zu aktuellen Tarifen und Preisen können den
diesbezüglichen Preislisten entnommen werden. Diese liegen in den
Geschäftsstellen von fairtrag GmbH zur Einsicht- und Mitnahme aus und sind
abrufbar im Internet unter fairtrag24.com.
13.5 E-Mail Kontakt
Der jeweils aktuelle E-Mail-Kontakt des Anbieter ist unter
fairtrag24.com/recht/impressum abrufbar.
13.6 Datenerhebung zur Bereitstellung des Dienstes
Vor der Bereitstellung des Dienstes bzw. im Zuge von dessen
Bereitstellung werden folgende Daten erfasst, die vom Kunden anzugeben sind:
Bestandsdaten, zu deren Erhebung fairtrag GmbH gem. § 172 TKG verpflichtet ist,
insbesondere Name, Geburtsdatum, Anschrift, Telefonnummer. Daneben muss der
Kunde E-Mail-Adresse und Bankverbindung angeben sowie eine persönliche
Kundenkennzahl festlegen, mit der er sich bei telefonischen Anfragen zu Vertrag
authentifizieren kann.
13.7 Öffentliche Warnungen
Der Kunde kann öffentliche Warnungen über das zentrale
Warnsystem des Bundes vor drohenden oder sich ausbreitenden Notfällen und
Katastrophen auf sein Mobilfunkendgerät erhalten. Informationen zu technischen
Voraussetzungen für den Empfang sowie die erforderlichen Einstellungen im
Betriebssystem des Mobilfunkendgeräts finden sich unter
fairtrag24.com/cell-broadcast. Diese öffentlichen Warnungen können auch zu
Test- und Übungszwecken versendet werden.
13.8 Pflichtinformationen in anderen Dokumenten
Weitere Pflichtinformationen sind der Leistungsbeschreibung
und der Preisliste zu entnehmen. Sofern dem Kunden für seine Bestellung ein
gesetzliches Widerrufsrecht zusteht, können Einzelheiten hierzu der
Widerrufsbelehrung entnommen werden.